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Ihr Partner: GeVaS Aschaffenburg

Transparenzverordnung

Informationen gemäß der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor

Potentielle Nachhaltigkeitsrisiken bei den vermittelten Versicherungsanlage- und Investmentprodukten werden grundsätzlich derzeit bei der Beratung nicht berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiko ist dabei ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen beziehungsweise deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte. Die genauen Definitionen und Kriterien (technische Regulierungsstandards) zur Anwendung der Bestimmungen der Transparenzverordnung werden durch den europäischen Gesetzgeber erst noch festgelegt und sind derzeit zum Teil ungewiss. Bevor eine Einbeziehung der konkreten Nachhaltigkeitsrisiken einer Anlage in die Beratung erfolgen kann, müssen zum einen konkretere Vorgaben des Gesetzgebers vorliegen als auch zum anderen diese Vorgaben bei der Produktgestaltung durch die Produktgeber Berücksichtigung finden und entsprechende Informationen bereit gestellt und geprüft werden. Es ist insofern geplant, potentielle Nachhaltigkeitsrisiken in die Beratung von Versicherungsanlage- und Investmentprodukten einzubeziehen, sobald die entsprechenden Regelungen des europäischen Gesetzgebers vorliegen als auch die entsprechenden Informationen durch die Produktgeber bereit gestellt und geprüft worden sind. Dabei wird eine Einbeziehung von Nachhaltigkeitsaspekten in die Beratung zu Versicherungsanlage- und Investmentprodukten durch Änderung der einschlägigen IDD-Richtlinie (EU-Richtlinie über Versicherungsvertrieb) und der MiFID-Richtlinie (EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente) voraussichtlich ab dem 1. Quartal 2022 gesetzlich vorgeschrieben.

Auf Anfrage des Kunden werden derzeit bereits ökologisch orientierte verantwortungsbewusste Versicherungsanlage- und Investmentprodukte in die Beratung einbezogen, die ökologische und/oder soziale Aspekte und/oder die Unternehmensführung beachten.

Sowohl die Vergütung für die Beratung von Versicherungsanlage- und Investmentprodukten, die unser Haus von unseren Produktpartnern erhält, als auch die Vergütung, die unser Haus an unsere selbstständigen Handelsvertreter zahlt, werden nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken, die mit den vermittelten Produkten einhergehen, beeinflusst. Dies bedeutet insbesondere, dass die Vergütungshöhe weder von der Nachhaltigkeit der Anlage noch den Nachhaltigkeitsrisiken des vermittelten Produktes positiv oder negativ beeinflusst wird.

Das sagen unsere Mandanten

  • Logo der GeVaS Gesellschaft für Vermögensaufbau und Sicherung AG

    „Mein Berater der GeVaS hat mich auf die staatlichen Lücken meiner Arbeitskraftabsicherung aufmerksam gemacht und gemeinsam haben wir eine individuelle Lösung gefunden, die sowohl meine finanziellen Möglichkeiten als auch meine beruflichen Besonderheiten berücksichtigt. So kann ich auch als Azubi beruhigt meinen Interessen nachgehen, denn ich weiß, dass ich gut abgesichert bin.“

  • Logo der GeVaS Gesellschaft für Vermögensaufbau und Sicherung AG

    „Der GeVaS-Berater ist bei uns sympathisch, kompetent und zuverlässig aufgetreten. Er hat die einzelnen Bereiche seiner Beratung sehr gut vorgestellt und erklärt und hat uns Möglichkeiten zur Optimierung unserer Finanzen vorgeschlagen, die wir nach ausgiebiger Beratung auch gerne angenommen haben. Er war stets pünktlich und hat uns auch nach unserem Feierabend besucht und freundlich beraten. Darum können wir unseren GeVaS-Berater sehr empfehlen.“

  • Logo der GeVaS Gesellschaft für Vermögensaufbau und Sicherung AG

    „Anhand meiner persönlichen und finanziellen Situation wurde für mich ein neues Versorgungskonzept erstellt. Frau S. und Herr A. gingen auf meine Wünsche ein und ich fühlte mich gut aufgehoben. Ich möchte mich ganz herzlich bei den beiden bedanken und kann meine Empfehlung aussprechen.“

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